Im Staubsauger-Streit zwischen Dyson und BSH Hausgeräte haben die Briten eine weitere Niederlage eingesteckt. Das Landgericht Berlin wies einen Eilantrag ab, die umstrittene BSH-Werbung zu verbieten. Doch die entscheidende Frage bleibt ungeklärt.
via Chebli Mohamed
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen