Donnerstag, 29. Oktober 2015

Neues Meldegesetz mit verbessertem Datenschutz tritt in Kraft

Neues Meldegesetz mit verbessertem Datenschutz

Mit dem neuen Meldegesetz, das am 1. November in Kraft tritt, sind Adressauskünfte für Werbung und Adresshandel nur noch mit Einverständnis des Bürgers möglich. Vermieter müssen künftig ihre Mieter wieder anmelden.












via Chebli Mohamed

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen