Freitag, 28. August 2015

Bundesverfassungsgericht stärkt erneut Pressefreiheit und Informantenschutz

Sitzungssallgebäude und Bibliothek

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Redaktionsräume oder Wohnungen von Journalisten nicht durchsucht werden dürfen, um vorrangig den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären.












via Chebli Mohamed

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